Neue Prüfung zum Wohnimmobilien-Verwalter gestartet

Seit dem 01. Dezember 2022 haben alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer nach dem Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) den grundsätzlichen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor der IHK durch eine Prüfung nachweist, dass er über die für die Tätigkeit des Verwalters notwendigen Kenntnisse verfügt. Einzelheiten sind durch die neue Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter geregelt.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat im Oktober 2022 die ersten Prüfungen für zertifizierte Verwalter durchgeführt. Weitere Informationen gibt es unter Webcode @3837.