Gebäudeart marktüblich nutz- baren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-1:2005-02 und deren konstruktive Umschließungen (siehe Anlage 42, I. Teil zum BewG). Grundflächen
Anlage 5 der PBZugV entspricht. (2) Die Bescheinigung muss folgende Sicherheitsmerkmale ausweisen: DIN A4, Zellulosepapier mindestens 100 g/m² versetzt mit Spezialfasern, die unter UV-Licht sichtbar werden