Die ESRS sind für die nach der sogenannten CSRD zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Unternehmen bindend. Derzeit werden im Rahmen des sogenannten Omnibus I auch Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) selbst diskutiert. Auch Änderungen zum Anwendungsbereich und somit zu den zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen stehen zur Diskussion. Die Beratungen im EU-Parlament dauern noch an. Parallel dazu stellt EFRAG die überarbeiteten ESRS zur Diskussion und Konsultation.
Die Entwürfe der überarbeiteten ESRS, Erläuterungen zu den Änderungen sowie weitere Materialien finden Sie unter diesem Link.
In den „Log of Amendments” zu jedem Standardentwurf sind die mit Änderungsfunktion gekennzeichneten Anpassungen inklusive Begründung aufgeführt. Laut EFRAG wurden die verpflichtenden Datenpunkte um 57 Prozent reduziert und der gesamte Umfang der Offenlegungen (obligatorisch und freiwillig) um 68 Prozent gekürzt. Zudem wurde die Wesentlichkeitsanalyse präzisiert, doppelte Abfragen reduziert, die Sprache vereinfacht und die Struktur so angepasst, dass Unternehmen die Berichterstattung leichter fällt.
Für eine etwaige DIHK-Bewertung bitten wir Sie, uns Ihre Anmerkungen und Einschätzungen zu den vorgeschlagenen ESRS-Entwürfen bis zum 16. September an a.hohmann(at)bonn.ihk.de zu senden. Die Rückmeldung sollte im offiziellen EFRAG-Fragebogen erfolgen. Den EFRAG-Fragebogen finden Sie unter diesem Link als PDF. Wir haben diesen in ein Word-Dokument im Dowloadbereich zur Verfügung gestellt, damit Sie Ihre Rückmeldungen an uns einfacher eintragen können. Falls Sie nur Einschätzungen zu einem Themengebiet (z. B. Environment) geben können, ist auch dies möglich.
Vielen Dank für Ihre Beteiligung!