Ansprechpartner
- Marcus Schneider
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- Till Bornstedt
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Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt gegebenenfalls ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.
Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunkte erzielt wurden.
Die Sachgebiete der Prüfung sind dem beigefügten Orientierungsrahmen zu entnehmen.
Die Einladung zur Prüfung erfolgt erst nach Eingang der Prüfungsgebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der Kammer. Die Gebühr beträgt auch für jede Wiederholungsprüfung € 160,00. Die eingezahlte Prüfungsgebühr verfällt bei unentschuldigtem Fernbleiben des Prüflings vom Prüfungstermin. Eine Bearbeitungsgebühr von 30 € wird einbehalten bei Rücktritt vom Prüfungstermin und bei Verzicht auf die Ablegung der Prüfung.
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung liegt in der eigenen Verantwortung des Prüflings.
Lehr- und Übungsbücher, Anschriften der Verlage sowie die Schulungsveranstalter finden Sie im Merkblatt Taxen- und Mietwagenverkehr.