Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Das StraBEG (Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit) soll bisher Steuerunehrlichen einen Ansatz bieten, freiwillig in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Durch die befristete Möglichkeit einer Straf- und Bußgeldbefreiung, die einen Verzicht auf die verkürzten Steuern bei Zahlung einer im Regelfall günstigen pauschalierten Abgabe vorsieht, sollen bislang Steuerunehrlichen in die Legalität zurückgeführt werden. Das Bundesfinanzministerium hat ein Merkblatt zur Anwendung des Steuerbefreiungserklärungsgesetzes veröffentlicht.