EU und Indien einigen sich auf ein Freihandelsabkommen

Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 die Verhandlungen über ein historisches Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen und soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaft der Welt deutlich vertiefen. Mit der schrittweisen Abschaffung oder Senkung von Zöllen auf 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien ergeben sich erhebliche Vorteile für europäische Unternehmen – insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Chemie, Automobilindustrie sowie Agrar- und Lebensmittelwirtschaft. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen durch spezielle Kontaktstellen gezielt unterstützt werden. Ergänzend enthält das Abkommen weitreichende Regelungen zu Dienstleistungen, Investitionen und dem Schutz geistigen Eigentums.

Ein besonderer Schwerpunkt des Abkommens liegt auf Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie fairen Arbeitsbedingungen. Beide Seiten schaffen hierfür ein eigenes Kooperationskapitel und richten eine EU-Indien-Plattform zu Klima- und Umweltthemen ein. Für Unternehmen aus der EU bedeutet das Abkommen künftig bessere Planbarkeit, Transparenz und verbesserten Marktzugang in einem strategisch wichtigen Wachstumsmarkt.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, folgt eine juristische Prüfung, die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen sowie die Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament. Indien muss den Vertrag ebenfalls ratifizieren.

Informationen zum aktuellen Stand des Abkommens zwischen der EU und Indien finden Sie im Außenwirtschaftsportal NRW.