Ausbildungs- und Prüfungsmittel

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel - insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe - zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören außer Werkzeugen und Werkstoffen u.a. die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte), Zeichen und Schreibmaterial sowie Fach- und Tabellenbücher, die für die Ausbildung in der Ausbildungsstätte gebraucht werden.

Vom Ausbildenden vorgeschriebene Berufskleidung sollte - zweckmäßigerweise auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung - von diesem zur Verfügung gestellt werden.

Der Auszubildende ist verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtung pfleglich zu behandeln.