Beachten der Ordnung in der Ausbildungsstätte

Der Auszubildende muss die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten. Diese kann z.B. betreffen: Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Anlegen von Schutzkleidung, Rauchverbote etc., soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes stehen. Der Ausbildende soll den Auszubildenden auf bestehende Ordnungen hinweisen.

Die Ordnungen dürfen nicht in das Recht eines jeden auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingreifen, wie z.B. das Verbot langer Haare, bestimmter Kleidung etc.
Arbeitsschutzbestimmungen und Hygienevorschriften müssen aber eingehalten werden.

Schließlich ist ein bestimmtes äußeres Auftreten des Auszubildenden da erforderlich, wo sonst eindeutig ein berufs- und geschäftsschädigendes Verhalten des Auszubildenden gegenüber den Ausbildenden vorliegen würde.