Bildungsscheck NRW

Fachkräfte sichern durch Qualifizierung

Mit dem Bildungsscheck NRW gibt die Landesregierung Ihnen einen Anreiz, sich an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Die Förderung soll zielgenau denjenigen zukommen, die die Unterstützung am nötigsten haben.

Seit dem 01.02.2026 kann man den neuen Bildungsscheck 2.0 über das ESF-Onlineportal beantragen. 

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Nur individueller Zugang (keine Unternehmen)
  • Die Antragstellenden müssen in Vorleistung gehen, die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung (Nachweis Teilnahmebescheinigung und Rechnung)
  • Förderfähig sind volljährige Personenmit Wohnsitz in NRW und mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Das zu versteuernde Einkommen kann ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden (nicht älter als zwei Jahre)
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Das Weiterbildungsziel muss in einem beruflichen Zusammenhang stehen (zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden)
  • Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden.

Die G.I.B. hat eine Hotline eingerichtet, an die sich Antragstellende bei Fragen wenden können. 

Servicetelefon: 02041 767 555 (Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr, Fr.: 08:00-14:00 Uhr)

Mail: bildungsscheck(at)gib.nrw.de

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Regionalagentur: https://www.regionalagentur.net/weiterbildungsfoerderung-und-personalentwicklung/bildungsscheck-20

Weiterbildungsportal NRW: https://www.weiterbildung.nrw.de/

G.I.B: https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0/

MAGS: https://www.mags.nrw/foerderung-fuer-berufliche-weiterbildung-der-bildungsscheck-20-startet

Stand: 10.02.2026