Bezüglich der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) hat man sich auf folgende Punkte verständigt:
Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen nur direkt von der CSDDD betroffen sein.
Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette: Sorgfaltspflichten sollen über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden. Jedoch soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Unternehmen sollen nur dort tätig werden, wo Risiken identifiziert wurden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Bei der abstrakten Risikoanalyse soll auf verfügbare Informationen zurückgegriffen werden.
Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Von einem spezifischen, EU-weiten Haftungsregime soll abgesehen werden. Jedoch wird diesbezüglich eine Überprüfungsklausel in der Richtlinie vorgesehen werden.
Keine verpflichtenden Klimaschutzpläne: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Verabschiedung und Umsetzung von Klimaschutzplänen verpflichtet werden.
Absenkung der maximalen Höhe von Geldbußen: Außerdem wird vorgeschlagen, die maximale Höhe von Geldbußen auf 3 Prozent des Umsatzes von Unternehmen zu begrenzen.
Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungsfrist um ein Jahr: Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben bis Mitte 2028 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen im Anwendungsbereich sollen die Vorschriften erst ab Mitte 2029 anwenden müssen.
Folgende Änderungen sollen bezüglich der CSRD eintreten:
Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Erhöhung der Schwelle für die Anzahl der Beschäftigten auf über 1000 und für den Nettoumsatz auf über 450 Millionen Euro. Ausschluss der börsennotierten KMU sowie von Finanzholdinggesellschaften aus dem Anwendungsbereich.
Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungsfrist: Eine Übergangsausnahme soll für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen müssen, vereinbart werden, damit sie für die Jahre 2025 und 2026 aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Die Trilog-Einigung liegt noch nicht in Textform vor. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen:
