Die EU‑Taxonomieverordnung bildet einen zentralen Baustein des europäischen Rahmens für nachhaltige Finanzierungen. Sie soll Investitionen gezielt in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten lenken. Die technischen Bewertungskriterien legen fest, welche Anforderungen eine Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig eingestuft zu werden.
Grundlage der Überarbeitung
Die nun veröffentlichten Entwürfe für überarbeitete Kriterien basieren auf umfangreichen Rückmeldungen aus Konsultationen, Workshops sowie einer vorangegangenen Aufforderung zur Stellungnahme. Die Vorschläge umfassen u. a.:
- gestraffte und vereinfachte Kriterien,
- präzisere Vorgaben zur Nachweisführung der Taxonomie‑Compliance,
- eine Anpassung der Kriterien an aktualisierte EU‑Rechtsvorschriften,
- eine Berücksichtigung aktueller technologischer Entwicklungen.
Mit den Änderungen verfolgt die Kommission das Ziel, die Anwendung der Taxonomie zu erleichtern, den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung innerhalb der EU zu verbessern und durch klarere Offenlegungspflichten die Transparenz am Markt weiter zu erhöhen
Folgend finden Sie den Link zur Konsultation und allen weiteren Informationen: Taxonomy Regulation - Finance - European Commission
