Bewachungsgewerbe

Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sind bzw. über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Die Termine zur Unterrichtung und Sachkundeprüfung sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Downloaddokumenten.