Gaststättenunterrichtung

An das Gaststättengewerbe werden hohe Anforderungen gestellt. Die Kammer ist bemüht, das Leistungsniveau dieses Gewerbes ständig anzuheben. Sie führt Unterrichtungen über die in der Gastronomie zu beachtenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Bestimmungen durch. Die Gaststättenunterrichtung findet einmal im Monat statt.

Interessenten können nur nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung der Gebühr von 57,- Euro an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen.


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