„Die Fraktionen im Bonner Stadtrat sollten der Empfehlung der Verwaltung folgen und für einheitliche Hebesätze stimmen. Eine Differenzierung bei den Sätzen kommt einer Zusatzsteuer für Unternehmen gleich und schwächt damit dem Wirtschaftsstandort. Hinzu kommt, dass sie rechtlich auf tönernen Füßen steht. Diese Prognose hat zuletzt auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Mit einer Korrektur kann der Stadtrat auch einer Klagewelle betroffener Unternehmen zuvorkommen.“
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