Die Verordnung ergänzt den im Jahr 2024 beschlossenen europäischen Zertifizierungsrahmen für Carbon Removals und konkretisiert, unter welchen Bedingungen CO₂-Entnahmen als qualitativ hochwertig, zusätzlich, dauerhaft und nachhaltig zertifiziert werden können.
Zentrales Ziel ist es, eine EU-weit einheitliche, transparente und belastbare Grundlage für die Quantifizierung von CO₂-Entnahmen zu schaffen und damit Investitionen in entsprechende Technologien zu erleichtern, ohne Risiken von Greenwashing einzugehen.
Die Verordnung legt sehr detaillierte Vorgaben zur Berechnung der tatsächlich erzielten Netto-CO₂-Entnahme fest. Dabei müssen sämtliche Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen – einschließlich Emissionen aus Anlagenbau, Energieeinsatz, Transport, Speicherung sowie möglicher Leckagen. Unsicherheiten in der Messung sind grundsätzlich konservativ zu behandeln, sodass die zertifizierten Mengen im Zweifel eher niedriger ausfallen.
Die delegierte Verordnung geht nun ans EU-Parlament und an den EU-Rat. Beide Kammern haben dann zwei Monate Zeit, die Regeln zu prüfen und können in dieser Zeit auch Einspruch einlegen. Geht die Verordnung durch, tritt sie 20 Tage später in Kraft.
Die Kommission will noch im laufenden Jahr zwei weitere Regelwerke zur Anerkennung von Kohlenstoffmanagement vorlegen. Eine Verordnung soll die Zertifizierungsregeln für die gezielte Anreicherung von Kohlenstoff in der Landwirtschaft („Carbon Farming“) regeln. Eine weitere Verordnung soll Regeln für CO2-Speicherung in biobasierten Baustoffen festlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: climate.ec.europa.eu/news-other-reads/news/eu-sets-worlds-first-voluntary-standard-permanent-carbon-removals-2026-02-03_en
