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Zum 1. Januar 2026 ändern sich in verschiedenen Bereichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Die wichtigsten haben wir auf dieser Seite – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – für Sie zusammengefasst.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle, die eine duale Ausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung beginnen eine höhere Mindestausbildungsvergütung. Die Vergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 Prozent auf 724 Euro. In den Folgejahren gelten folgende Mindestvergütungen:
Die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden entsprechend der turnusmäßigen Anpassung per Verordnung festgelegt. Hierzu zählt unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, die ab 2026 auf monatlich 5.812,50 € beziehungsweise jährlich 69.750 € angehoben wird.
In der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 € pro Monat bzw. 101.400 € pro Jahr.
Weitere Rechengrößen hier
Ab dem 1. Januar 2026 endet voraussichtlich die Übergangsphase des Pan-Europa-Mittelmeer (PEM-)Übereinkommens, und die revidierten Ursprungsregeln ersetzen vollständig die bisherigen Bestimmungen des Regionalen Übereinkommens. Vertragsparteien, die bis Ende 2025 keinen Verweis auf das PEM-Übereinkommen in ihre Freihandelsabkommen aufgenommen haben, werden von der Kumulierung ausgeschlossen. Unternehmen müssen ihre Ursprungskalkulationen und Lieferantenerklärungen anpassen.
Der Zusatz "Revised Rules" ist ab dem 1. Januar 2026 in Lieferantenerklärungen nicht mehr erforderlich.
Die Gasspeicherumlage wird gesetzlich aufgehoben, der negative Saldo des Umlagekontos wird vom Bund ausgeglichen. Entlastungswirkung für alle Gaskunden ab 01.01.2026. Rechtsgrundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Zur Dämpfung der Strompreise erhalten die vier Übertragungsnetzbetreiber 2026 einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. € aus dem KTF (Klima‑ und Transformationsfonds). Der Zuschuss wirkt ab 2026 auf die Netzentgelte – nach Bundestagsbeschluss und Billigung im Bundesrat.
Für das produzierende Gewerbe sowie die Land‑ und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer ab 01.01.2026 dauerhaft auf den EU‑Mindeststeuersatz abgesenkt (aktuell 0,50 €/MWh; Umsetzung über das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie‑ und Stromsteuergesetzes).
Zum 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Ab diesem Zeitpunkt müssen Importeure bestimmter Waren (z. B. Stahl, Aluminium, Zement) als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein, sofern sie mehr als 50 t pro Jahr einführen.
Einen Antrag auf Zulassung in Deutschland können in Deutschland niedergelassene Einführer oder indirekte Zollvertreter stellen (Artikel 5 CBAM-Omnibus-VO). Die jährliche Abgabefrist der CBAM-Erklärung des Vorjahres ist gesetzt für den 31. Oktober.
Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist ein Klimaschutzinstrument, das 2019 beschlossen und 2021 eingeführt wurde, um die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe in den Sektoren Wärme, Verkehr und Abfall zu reduzieren. Die Emissionen dieser Sektoren liegen aktuell noch außerhalb des europäischen Emissionshandel.
2026 wird die CO₂-Abgabe von einem Festpreis (55 € pro Tonne CO₂ in 2025) in eine Versteigerung in einem Preiskorridor übergeleitet. Der Mindestpreis wird bei 55 € und der Höchstpreis bei 65 € liegen. Die Erlöse fließen weiterhin in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung.
Mehr Informationen gibt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Dies sieht der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 vor.
Ab 2026 soll die „Aktivrente“ Rentnerinnen und Rentnern ermöglichen, zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei zu verdienen. Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters.
Weitere Infos hier
Steuerbescheide der Finanzverwaltung werden ab 2026 digital zum Abruf bereitgestellt, sofern die Erklärung zuvor elektronisch eingereicht wurde. Wer weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchten, muss aktiv eine Zustellung per Post beantragen.
Achtung: "RABE" ist eine neue Möglichkeit in ELSTER, mit der direkt bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung Belege hinterlegt werden können, auf die das Finanzamt automatisch zugreifen kann.
Die Steuererklärung 2024 kann mit steuerlichem Berater noch bis 30.04.2026 abgegeben werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die üblichen gesetzlichen Fristen ohne Ausnahmen.
Die Abgabe der Steuererklärung 2025 ohne steuerlichen Berater ist bis spätestens 31.07.2026 möglich. Die Abgabe der Steuererklärung 2025 mit steuerlichem Berater ist bis spätestens 01.03.2027 möglich.
Der Grundfreibetrag erhöht sich 2026 auf 12.348 Euro. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind.
Ab 2026 müssen alle elektronischen Kassensysteme über MeinELSTER gemeldet werden – mit Seriennummer, TSE-Daten und Inbetriebnahmedatum (§ 146a Abs. 4 AO). Durch den automatischen Abgleich der Angaben wird die Kassenführung häufiger und genauer überprüft. Unternehmen sollten daher ihre Kassen technisch korrekt einrichten, die TSE prüfen und alle Vorgaben fristgerecht erfüllen.
Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind für maximal 10 Jahre - längstens bis 31. Dezember 2030 - von der Kfz-Steuer befreit. Die Bundesregierung plant, die bestehenden Vorteile für Elektro-Fahrzeuge um fünf Jahre zu verlängern.
Erhöhung der Bemessungsgrundlage von bisher 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (befristet 2026–2030). Gemeinkostenpauschale zusätzlich 20 % Pauschalzuschlag auf die förderfähigen direkten FuE-Kosten.
Maximale Förderhöhe: Bei 25–35 % Förderquote ist künftig bis zu 4,2 Mio. € steuerliche Förderung je Unternehmen (insb. Für KMU) und Jahr möglich.