- Ab dem 1. Januar 2026 gilt für importierte Erzeugnisse aus den Warengruppen Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoff die Pflicht zum Kauf von CBAM-Zertifikaten sowie zur Abgabe einer jährlichen CBAM-Erklärung.
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- Die EU-Kommission hat am 17.12.2025 eine CBAM-Reform vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2028 wird der Anwendungsbereich des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen vor, um Schlupflöcher zu schließen, um Umgehungen zu verhindern, sowie einen vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds. Zu den Vorschlägen gehören auch verbesserte Berichterstattungsanforderungen für eine bessere Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren und die Bekämpfung falscher Angaben zur Emissionsintensität.
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