Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.

Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz in Bonn ist: 
Stadt Bonn, Straßenverkehrsamt
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Herr Stephan Schell, Tel.: 0228 772733
stephan.schell(at)bonn.de 

Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis ist: 
Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Herr Guido Mertens, Tel.: 02241 132008
guido.mertens(at)rhein-sieg-kreis.de
Frau Katrin Würfl, Tel.: 02241 132028
katrin.wuerfl(at)rhein-sieg-kreis.de

Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine Gemeinschaftslizenz ("EU-Lizenz") benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre). Für den rein innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis ausreichend.

Seit Dezember 2011 müssen im Güterkraftverkehr tätige Unternehmen einen sogenannten Verkehrsleiter benennen. Informationen dazu finden Sie rechts im Merkblatt Verkehrsleiter.

Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind: 

  • die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
  • die fachliche Eignung (Fachkunde) des Unternehmers oder des Verkehrsleiters,
  • das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten, die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.

Wichtige, weiterführende Informationen finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt Güterkraftverkehr.

Fachkunde

Der Fachkundenachweis ist in der Regel durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.

Alternativ kann die Fachkunde nachgewiesen werden durch:

A) eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine bestandene Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der IHK wenn diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde. Dieser Besitzstandsschutz gilt für folgende Abschlüsse:
1.Speditionskaufleute,
2.Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
3.Verkehrsfachwirt,
4.Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
5.Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

B) "Praktikernachweis": wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09, § 8 Abs. 1 GBZugV). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe "Orientierungsrahmen Güterkraftverkehr rechts unter 'Downloads') vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen, siehe hierzu auch "Merkblatt Anerkennung GüK" rechts unter Downloads.

C) wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden (Art. 21 VO (EG) nr. 1071/09).

IHK-Fachkundeprüfung

Örtlich zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist zuständig für Prüflinge mit Wohnsitz in der Stadt Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis.

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zu Literatur und Schulungsveranstaltern finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt Güterkraftverkehr ab Seite 13ff.

 

Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr:

 

1. Prüfung 2023: Dienstag, 27.02.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)       AUSGEBUCHT

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

2. Prüfung 2023: Donnerstag, 04.07.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)    AUSGEBUCHT     

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

3. Prüfung 2023: Donnerstag, 26.09.2024, 09:00 Uhr (schriftlich) 

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

4. Prüfung 2023: Donnerstag, 28.11.2024, 09:00 Uhr (schriftlich) 

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

Anmeldung zur Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr