Ansprechpartner
- Marcus Schneider
- 0228 2284-141
- schneider@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Zuständige Verkehrsbehörde für Omnibusse für den Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg-Kreis ist:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 Verkehr
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Tel. 0221 147-2694
Seit Dezember 2011 müssen im Omnibusverkehr tätige Unternehmen einen sogenannten Verkehrsleiter benennen. Informationen dazu finden Sie rechts im Merkblatt Verkehrsleiter
Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind:
Weiterführende Informationen finden Sie rechts unter Downloads.
Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Kraftverkehrsunternehmens erforderlich sind.
Die Fachkunde kann nachgewiesen durch
Die Teilnahme an der IHK-Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung und dem Nachweis der Fachkunde finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt ab Seite 8.
Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr:
5. Prüfung 2024: Donnerstag, 28.11.2024, 09:00 Uhr (schriftlich) AUSGEBUCHT
Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.
1. Prüfung 2025: Montag, 10.02.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)
Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.
WEITERE TERMINE FÜR 2025 WERDEN IM FRÜHJAHR VERÖFFENTLICHT!
Anmeldeschluss jeweils 14 Tage vor Prüfungstermin