Informationen zum Omnibusverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Zuständige Verkehrsbehörde für Omnibusse für den Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg-Kreis ist:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 Verkehr
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Tel. 0221 147-2694

Seit Dezember 2011 müssen im Omnibusverkehr tätige Unternehmen einen sogenannten Verkehrsleiter benennen. Informationen dazu finden Sie rechts im Merkblatt Verkehrsleiter


Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind: 

  • die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. des Verkehrsleiters,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat,
  • die fachliche Eignung (Fachkunde) des Unternehmers oder des Verkehrsleiters.

Weiterführende Informationen finden Sie rechts unter Downloads.

Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Kraftverkehrsunternehmens erforderlich sind.

Die Fachkunde kann nachgewiesen durch

  • Fachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist zuständig für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis.  
  • Anerkennung eines Ausbildungsberuf, Weiterbildungsprüfung oder Studiengang
  • Praktikernachweis: Eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in dem Zeitraum vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt oder
  • eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Anerkennung Omnibus rechts unter Downloads.

Die Teilnahme an der IHK-Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung und dem Nachweis der Fachkunde finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt ab Seite 8.

 

Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr:

 

1. Prüfung 2023: Dienstag, 27.02.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)    

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

2. Prüfung 2023: Donnerstag, 04.07.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)      

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

3. Prüfung 2023: Donnerstag, 26.09.2024, 09:00 Uhr (schriftlich) 

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

4. Prüfung 2023: Donnerstag, 28.11.2024, 09:00 Uhr (schriftlich) 

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.


Anmeldeschluss jeweils 14 Tage vor Prüfungstermin
 

Anmeldung zur Fachkundeprüfung Omnibusverkehr