Informationen zum Taxi und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer ein Taxi oder einen Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.


Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz in Bonn ist: 
Stadt Bonn, Straßenverkehrsamt
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Herr Maurice Beck, Tel.: 0228 7760405
maurice.beck@bonn.de 

Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis ist: 
Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Herrn Markus Dillmann, Tel.: 02241 132028
markus.dillmann(at)rhein-sieg-kreis.de

Frau Natalie Fotin, Tel.: 02241 132008
natalie.fotin(at)rhein-sieg-kreis.de


Welche Verkehre / Fahrten dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen bzw. welche Verkehre genehmigungsfrei sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Taxi- und Mietwagenverkehr rechts unter Downloads.

Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind: 

•die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers,
•die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
•die fachliche Eignung (Fachkunde) des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers.

Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist für alle Prüflinge zuständig, deren Wohnsitz in Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis ist. Informationen zu Ausnahmeregelungen (z.B. sog. Praktikernachweis) finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt Anerkennung Taxi- und Mietwagenverkehr.

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung finden Sie rechts unter Downloads in den Merkblättern

 

 

Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr:

 

1. Prüfung 2023: Dienstag, 27.02.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)      AUSGEBUCHT

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

2. Prüfung 2023: Dienstag, 16.04.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)      AUSGEBUCHT

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

3. Prüfung 2023: Donnerstag, 04.07.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)  AUSGEBUCHT     

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

4. Prüfung 2023: Donnerstag, 26.09.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)   AUSGEBUCHT     

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

5. Prüfung 2023: Donnerstag, 28.11.2024, 09:00 Uhr (schriftlich)    AUSGEBUCHT     

Die mündliche Prüfung findet innerhalb der nächsten 10 Werktage statt. Der genaue Termin wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

 

Anmeldeschluss jeweils 14 Tage vor Prüfungstermin

 

 

Anmeldung zur Fachkundeprüfung "Taxi- und Mietwagenverkehr"