Informationen zum Taxi und Mietwagenverkehr

Wer als Unternehmer ein Taxi oder einen Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.

Welche Verkehre / Fahrten dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen bzw. welche Verkehre genehmigungsfrei sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Taxi- und Mietwagenverkehr rechts unter Downloads.

Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung 

• persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers,
• finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
• fachliche Eignung (Fachkunde) des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers.

Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist für alle Prüflinge zuständig, deren Wohnsitz in Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis ist. Informationen zu Ausnahmeregelungen (z.B. sog. Praktikernachweis) finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt Anerkennung Taxi- und Mietwagenverkehr.

Prüfungstermine in der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr 

Die Fachkundeprüfung unterliegt dem Wohnsitzprinzip. Anmeldungen aus dem Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg werden bevorzugt

Schriftlicher PrüfungsteilMündlicher Prüfungsteil
(voraussichtlich)
Anmeldestart
ab 10:00 Uhr
Anmeldeschluss
26.01.2026, 09:00 Uhrinnerhalb von 10 Werktagen 
nach der schriftlichen Prüfung
ausgebucht08.12.2026
21.04.2026, 09:00 Uhrinnerhalb von 10 Werktagen 
nach der schriftlichen Prüfung
26.02.202626.03.2026
13.07.2026, 09:00 Uhrinnerhalb von 10 Werktagen 
nach der schriftlichen Prüfung
folgtfolgt
30.09.2026, 09:00 Uhrinnerhalb von 10 Werktagen
nach der schriftlichen Prüfung
folgtfolgt
16.11.2026, 09.00 Uhrinnerhalb von 10 Werktagen 
nach der schriftlichen Prüfung
folgtfolgt
Der genaue Termin der mündlichen Prüfung wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung zur Fachkundeprüfung "Taxi- und Mietwagenverkehr"


Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung finden Sie rechts unter Downloads in den Merkblättern

Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz in Bonn

Stadt Bonn, Straßenverkehrsamt
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Herr Maurice Beck, Tel.: 0228 7760405
maurice.beck@bonn.de 

Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis ist: 
Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Herrn Markus Dillmann, Tel.: 02241 132028
markus.dillmann(at)rhein-sieg-kreis.de

Frau Natalie Fotin, Tel.: 02241 132008
natalie.fotin(at)rhein-sieg-kreis.de

 

Letzte Änderung: 26.01.2026