Ansprechpartner
- Marcus Schneider
- 0228 2284-141
- M.Schneider@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
Wer als Unternehmer ein Taxi oder einen Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde.
Welche Verkehre / Fahrten dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen bzw. welche Verkehre genehmigungsfrei sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Taxi- und Mietwagenverkehr rechts unter Downloads.
• persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers,
• finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
• fachliche Eignung (Fachkunde) des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers.
Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist für alle Prüflinge zuständig, deren Wohnsitz in Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis ist. Informationen zu Ausnahmeregelungen (z.B. sog. Praktikernachweis) finden Sie rechts unter Downloads im Merkblatt Anerkennung Taxi- und Mietwagenverkehr.
Die Fachkundeprüfung unterliegt dem Wohnsitzprinzip. Anmeldungen aus dem Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg werden bevorzugt
| Schriftlicher Prüfungsteil | Mündlicher Prüfungsteil (voraussichtlich) | Anmeldestart ab 10:00 Uhr | Anmeldeschluss |
|---|---|---|---|
| 26.01.2026, 09:00 Uhr | innerhalb von 10 Werktagen nach der schriftlichen Prüfung | ausgebucht | 08.12.2026 |
| 21.04.2026, 09:00 Uhr | innerhalb von 10 Werktagen nach der schriftlichen Prüfung | 26.02.2026 | 26.03.2026 |
| 13.07.2026, 09:00 Uhr | innerhalb von 10 Werktagen nach der schriftlichen Prüfung | folgt | folgt |
| 30.09.2026, 09:00 Uhr | innerhalb von 10 Werktagen nach der schriftlichen Prüfung | folgt | folgt |
| 16.11.2026, 09.00 Uhr | innerhalb von 10 Werktagen nach der schriftlichen Prüfung | folgt | folgt |
| Der genaue Termin der mündlichen Prüfung wird Ihnen nach bestandener schriftlicher Prüfung mitgeteilt. | |||
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung erfordert eine gründliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist jedoch nicht verpflichtend. Ausführliche Informationen zur Fachkundeprüfung finden Sie rechts unter Downloads in den Merkblättern
Stadt Bonn, Straßenverkehrsamt
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Herr Maurice Beck, Tel.: 0228 7760405
maurice.beck@bonn.de
Zuständige Verkehrsbehörde für Betriebe mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis ist:
Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Herrn Markus Dillmann, Tel.: 02241 132028
markus.dillmann(at)rhein-sieg-kreis.de
Frau Natalie Fotin, Tel.: 02241 132008
natalie.fotin(at)rhein-sieg-kreis.de
Letzte Änderung: 26.01.2026