Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das BMUKN hat dazu eine Online-Plattform zur Beteiligung eingerichtet.
Bei dem vorliegenden Entwurf (1.151 Seiten) handelt es sich um einen noch nicht ressortabgestimmten Entwurf, welcher im Auftrag des BMUKN durch das Bundesamt für Naturschutz zusammengestellt wurde. Eine Beteiligung ist bis zum 25. Juni möglich.
Hier geht es zur Beteiligungs-Plattform. Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung notwendig.
