CO₂-Differenzverträge (Klimaschutzverträge): Zweite Gebotsrunde ist gestartet und läuft bis zum 7. September 2026

Die zweite Gebotsrunde bei CO₂-Differenzverträgen hat begonnen. Das Programm ist für energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Bis zum 7. Sept. 2026 können Unternehmen sich bewerben. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet.

Wie bisher dürfen am Auktionsverfahren nur diejenigen Unternehmen teilnehmen, die erfolgreich das Vorverfahren (im Herbst letzten Jahres) durchlaufen haben. Diese Unternehmen sind explizit dazu aufgefordert worden. Es stehen insgesamt fünf Mrd. Euro für die Förderung in dieser Runde zur Verfügung. Geändert hat sich im Vergleich zu ersten Vergaberunde:

  • CCUS-Projekte sind zur Dekarbonisierung industrieller Produktion zugelassen.
  • Die CO₂-Emissionsminderungsziele betragen 50 % nach vier Jahren und 85 % nach fünfzehn Jahren. So soll der Industrie mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Projekte eingeräumt werden.
  • Die Dekarbonisierung von industriellem Wärmebedarf durch Industriedampfprojekte ist zugelassen.
  • Die Regelung zur Verschiebung des operativen Beginns ist gelockert worden, damit Unternehmen auf reale technologische und infrastrukturelle Gegebenheiten reagieren können.
  • Es gibt eine Möglichkeit zum Exit vor operativem Beginn zugelassen zu werden, insbesondere für Projekte mit kritischen externen Abhängigkeiten.
  • Es konnten sich Unternehmen ab einem jährlichen CO₂-Ausstoß von 5 Kilotonnen bewerben.
  • In einer komplexen Kombination von Grund- und Zusatzförderung wird für eine branchengestreute Förderung gesorgt.

Im November/Dezember soll die Bezuschlagung erfolgen. 

Fragen zu diesem Vergabeverfahren können Sie uns bis zum 12. Mai gerne mitteilen, wir werden diese über die DIHK einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier:  
Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startet - Klimaschutzverträge
Gebotsrunde 2026 - Klimaschutzverträge