Dieser Entwurf soll die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 ändern bzw. deren Inhalt, die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS), ersetzen. Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards gelten unmittelbar für die berichtspflichtigen Unternehmen.
Die geänderten ESRS sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, angewendet werden. Die Unternehmen können nach Artikel 2 des Verordnungsentwurfs die geänderten ESRS bereits für Geschäftsjahre die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, anwenden.
Die überarbeiteten ESRS sollen nach Aussage der EU-Kommission die verpflichtenden Datenpunkte des Nachhaltigkeitsberichts um 60 Prozent reduzieren und die Datenpunkte insgesamt um 70 Prozent. Eine einfachere Wesentlichkeitsanalyse soll u. a. dazu beitragen, dass auch die Kosten für die Unternehmen um mehr als 30 Prozent reduziert werden können, so die EU-Kommission.
Link zum Entwurf der del. Verordnung und dem Anhang: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16775-Uberarbeitete-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de
Eine Beteiligung an der Konsultation der EU-Kommission ist bis zum 3. Juni 2026 über den genannten Link möglich.
