Konsultation von Interessengruppen über die zukünftigen Leitlinien zur Umsetzung der CSDDD

Die EU-Kommission soll bis Mitte 2027 Leitlinien erarbeiten, um die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), die durch die Richtlinie 2026/470 (Omnibus I) geändert wurde, zu unterstützen.

Die Leitlinien sollen nicht nur den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Orientierung bieten, sondern auch Unternehmen im Anwendungsbereich Hilfestellung leisten.

Der Erarbeitung der Leitlinien wurde nun eine Konsultation unterschiedlicher Interessengruppen vorgeschaltet. Über einen Fragebogen möchte die EU-Kommission genauer ermitteln, welcher Informationsbedarf aus Sicht der verschiedenen Interessengruppen besteht und welche Hinweise zur Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen wichtig sind.

Die Teilnahme an der Konsultation steht allen Interessengruppen offen. Unternehmen können hier an der Konsultation teilnehmen . Antworten können bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden.