Ausbildungsberater
Zuständig für Verträge
Zuständig für Prüfungen
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Die Ausbildungsverordnung erhalten Sie unter www.berufenet.de
Beschreibung
Nach Vorgabe z. B. der Bühnenbildner malen und gestalten sie insbesondere Bühnen- und Szenebilder z. B. für Theater-, Oper-, Musical-, Film-, Fernseh- und Showproduktionen.