Pflicht zur Verschwiegenheit

Der Auszubildende ist verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, da der Ausbildungsbetrieb ein berechtigtes Interesse daran hat, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht der Konkurrenz bekannt werden.