Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) an privaten Abwasserleitungen gemäß § 59 Abs. 4 Nr. 2 LWG (Landeswassergesetz) i.V.m. der Selbstüberwachungsverordnung NRW (SüwVO Abw)

Private Abwasserleitungen müssen durch Sachkundige, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erbracht haben, auf Dichtheit geprüft werden.

Die IHKn nehmen geprüfte und zugelassene Sachkundige in eine Liste auf, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einem landesweiten Verzeichnis zusammengeführt wird.

Die Zustands- und Funktionsprüfung wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorschriften der Selbstüberwachungsverordnung NRW durchgeführt. Das Ergebnis wird in einer Prüfbescheinigung dokumentiert.

Zugelassene Sachkundige finden Sie hier.