Gefahrgutrecht

Die Schulung von Gefahrgutfahrern durch private Veranstalter prüft die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf der Grundlage der Gefahrgutverordnung/Straße. Sie genehmigt die Lehrgänge der Schulungsveranstalter und der Vorbereitung von Prüfungen und überwacht die Einhaltung von Lehrgangsinhalten, die fachliche Eignung der Dozenten sowie die Rahmenbedingungen der Schulung. Für Gefahrgutbeauftragte bietet die IHK Bonn/Rhein-Sieg Grund- und Fortbildungsprüfungen für alle Verkehrsträger an.