Handelsbräuche

Wenn feste vertragliche Vereinbarungen fehlen, wird das Rechtsverhältnis oft durch ungeschriebene regionale oder branchentypische Handelsbräuche bestimmt. Das Bestehen solcher Handelsbräuche, die nicht selten über den Ausgang von Streitverfahren entscheiden, wird im Auftrag des Gerichts von der Kammer festgestellt.