Handelsregister

Vor der Eintragung einer Firma im Handelsregister wird die Kammer in der Regel von dem Registergericht um eine Stellungnahme zu dem Eintragungsantrag gebeten. Dabei prüft die Kammer, ob die neue Firma den rechtlichen Vorschriften entspricht und nicht mit bereits eingetragenen Firmen verwechselt wird oder ob die in Aussicht genommene Firmenbezeichnung irrige Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens weckt.