Selbstständige Gewerbetätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen

Staatsangehörige aus den nicht zur EG gehörenden Ländern benötigen für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich eine Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg berät ausländische Interessenten und nimmt zu den Anträgen gegenüber den Ordnungsbehörden gutachtlich Stellung.