Informationen zu Gefahrgut

Informationen für Gefahrgutfahrer 

Fahrzeugführer, die Gefahrgut transportieren müssen im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Die Bescheinigung erhält, wer einen Vorbereitungslehrgang absolviert und die dazugehörige Prüfung besteht. Für alle Gefahrgutfahrer verpflichtend ist der Basiskurs mit anschließender Prüfung. Darauf aufbauend können weitere Zusatzqualifikationen erworben werden.

Die ADR-Bescheinigungen haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 5 Jahren, zur Verlängerung muss rechtzeitig ein Auffrischungskurs mit anschließender Prüfung absolviert werden. Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland nicht mehr die ADR-Bescheinigung in Papierform. Ähnlich wie beim Personalausweis gibt es seitdem eine ADR-"Scheckkarte". Die alten Bescheinigungen behalten jedoch bis zum Ablauf der 5-Jahres-Frist ihre Gültigkeit.

Die Prüfungen werden von der IHK in der Regel im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang beim Schulungsveranstalter durchgeführt. Termine für Lehrgänge und Prüfungen erfragen Sie bitte direkt bei den Veranstaltern. 

Ein Merkblatt und eine Liste der Schulungsveranstalter in der Region Bonn finden Sie rechts unter Downloads.

 

Informationen für Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die regelmäßig bestimmte Mengen gefährlicher Güter versenden, befördern oder zur Beförderung verpacken bzw. übergeben, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger (Straße/Eisenbahn/Binnenschiff/See) gültigen Schulungsnachweis besitzt. Dies setzt eine Schulung mit anschließender Prüfung für Gefahrgutbeauftragte voraus.

Ein Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte finden Sie rechts unter Downloads.

 

Informationen für Schulungsanbieter im Gefahrgutbereich

Unternehmen, die Schulungen von zukünftigen Gefahrgutfahrern oder -beauftragten durchführen möchten, benötigen eine Anerkennung als Veranstalter nach § 7 GbV und/oder nach Kapitel 8.2. ADR. Für die Anerkennung ist die IHK zuständig, bitte sprechen Sie uns hierzu persönlich an.