Mindestanforderungen im Gastgewerbe

In Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, dem Hotel- und Gaststättenverband e.V., der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Nordrhein-Westfalen wurden gemeinsame Mindestanforderungen erarbeitet.

Sie sollen den Betrieben als Unterstützung bei der Ausbildung behilflich sein. Die Mindestanforderungen ersetzen nicht den betrieblichen Ausbildungsplan, sind jedoch eine wichtige Voraussetzung dafür, die Ausbildung erfolgreich zu beenden.