Als Ergebnis des sehr konstruktiven Gespräches ist folgendes festzuhalten: Unser arbeitgeberseitiger Vorschlag, das Prüfungsinstrument „Betrieblicher Auftrag“ um eine bundeseinheitliche Arbeitsaufgabe zu erweitern (Variantenmodell), wird von den Gewerkschaften auch positiv aufgenommen und soll in einer virtuellen Sitzung in die Verord-
nung eingearbeitet werden. Des Weiteren soll eine gemeinsame Sitzung von betrieblichen Sachverständigen (SV) und Vertretern der Rahmenlehrplankommission in Präsenz stattfinden, in der die Hinweise aus der Sozialpartneranhörung geprüft und die Aufwände der Änderungen erarbeitet werden.
Zielsetzung ist die Erreichung des Gremiendurchlaufes im März 2025. Dies ist aber in Abhängigkeit der Ergebnisse der Sitzung von SV und RLPK zu sehen.
Ein Inkrafttreten wird deshalb zum 01.08.2026 erwartet.
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