„Der einheitliche Hebesatz bei der Grundsteuer B schafft die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Eigentümer in unserer Region. Spätestens nach den jüngsten Gerichtsentscheidungen war das überfällig. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft ist besonders wichtig, dass auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien verzichtet wird. Eine solche Sonderbelastung hätte die Betriebe zusätzlich getroffen und so den Wirtschaftsstandort Bonn geschwächt.“
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