Home-Office auch für Auszubildende?

Fragen und Antworten zum Thema Home-Office

Viele Unternehmen erwägen auch nach der Pandemie, ihren Mitarbeitern das mobile Arbeiten zu ermöglichen. Doch was gilt für Auszubildende? 
Grundsätzlich spricht das Berufsbildungsgesetz hier gegen Homeoffice (§ 2 BBIG sowie § 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2). Ausnahmen wird man aber dann annehmen können, wenn die Inhalte insbesondere digital vermittelbar sind. Häufige Fragen und Antworten zur Ausbildung im Kontext von mobiler Arbeit finden sich in einem Informationspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). 

In dem FAQ-Papier werden Fragen beantwortet wie: 

  • Muss der Arbeitgeber dem/der Auszubildenden Lernmaterial oder technisches Equipment für die Berufsschule oder für die Teilnahme am Homeschooling der Berufsschule zur Verfügung stellen?
  • Muss Ausbildung im Kontext mit mobiler Arbeit mit der Auszubildendenvertretung oder dem Betriebsrat abgestimmt werden?
  • Was ist das „new normal“ für die Ausbilder bzw. ausbildende Fachkräfte?

FAQ-Papier zum Download