Ermächtigter Ausführer

Der Status des „ermächtigten Ausführers“ (EA) ermöglicht Unternehmen Vereinfachungen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen. Konkret ermöglicht der Status den „ermächtigten Ausführern“, Ursprungserklärungen auf der Rechnung als Präferenznachweis für Ausfuhrsendungen in Präferenzländer abzugeben (auch bei Rechnungen über 6000 Euro).

Auch im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea gewinnt das Verfahren des "Ermächtigten Ausführers" an Bedeutung, da Präferenznachweise bei Warensendungen ab 6000 Euro in die Republik Korea nur von Ermächtigten Ausführern abgegeben werden können.

Der Zoll hat auf seiner Internetseite ein Merkblatt zum "Ermächtigten Ausführer" veröffentlicht.