CO2-Bepreisung für Vermieter

Beteiligungsverfahren am 27. Juni 2021 abgeschlossen

Beteiligungsverfahren am 27. Juni 2021 abgeschlossen

Bis zum 27. Juni 2021 konnten Sie uns über diese Plattform Ihre Meinung zu der Fragestellung "Teilung CO2-Bepreisung zwischen Mieter und Vermieter" der IHK Bonn/Rhein-Sieg mitteilen.

Die IHK-Vollversammlung hat am 30. Juni 2021 über die Fragestellung keinen Beschluss gefasst und die erneute Beratung auf die nächste Sitzung im Herbst vertagt.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Die Bundesregierung plant, dass Vermieter künftig die Hälfte der Mehrkosten für den seit dem 1.1.2021 geltenden CO2-Preis auf Heizöl und Gas tragen sollen. Dies geht aus einem Beschluss hervor, welcher begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes am 12. Mai gefasst worden ist. Es ist beabsichtigt, dass sich Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen beteiligen müssen, diese Regelung gilt auch für Gewerbemieten.

Die geplante Regelung soll ab dem 1.1.2022 befristet bis Ende 2024 gelten.


Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat hierzu folgende Positionierung entwickelt:

Teilung des CO2-Preises kein geeigneter Anreiz für Investitionen:
Die IHK lehnt die beabsichtigte Teilung der CO2-Abgabe durch Mieter und Vermieter ab. Für eine substanzielle Verringerung des CO2-Ausstoßes ist das Modell nicht geeignet. Zwar hat der Vermieter einen Anreiz in CO2-sparende Maßnahmen zu investieren, jedoch hat er keinen Einfluss auf das Verhalten des eigentlichen Verursachers. So würde der Vermieter nach erfolgter Modernisierung auch weiterhin an Kosten in unbekannter Höhe beteiligt. Nicht zuletzt würde die Teilung einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand auslösen.

Wir bedanken uns für Ihre Mühe und Beteiligung.