Bekannter Versender

Luftfrachtsendungen sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um die Lieferkette zu sichern, muss entweder die Fracht einmalig vor der Anlieferung an den Abgangsflughafen durch den Spediteur (Reglementierter Beauftragter) untersucht werden oder es liegt eine Sicherheitserklärung des Verladers (Bekannter Versender) vor.

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat für alle Fragen betroffener Unternehmen eine Servicehotline unter 0531 2355-116 geschaltet.
 

Hintergrund

Seit Februar 2006 haben Bekannte Versender für Luftfrachtsendungen in der Regel ihrem Spediteur/Reglementierten Beauftragten jährlich eine Sicherheitserklärung abgegeben. Mit dieser hat sich der Verlader/Bekannte Versender verpflichtet, bestimmte Sicherungsmaßnahmen für Luftfrachtsendungen im eigenen Unternehmen zu ergreifen. Dann musste die Luftfracht nicht mehr vor der Anlieferung im Abgangsflughafen untersucht werden. Falls der Bekannte Versender Logistikprozesse an Unterauftragnehmer ausgelagert hatte (Lager, Kommissionieren, Verpacken, Transport zum Reglementierten Beauftragten, Serviceleistungen im Lager), musste er sich bislang die Einhaltung der Sicherheitsstandards von diesem auf der "Erklärung für Unterauftragnehmer" bestätigen lassen.
 

Bekannter Versender als Muss?

Der Nachteil als „unbekannter Versender” besteht darin, dass die Sendung vom Reglementierten Beauftragten untersucht werden muss. Dies wird häufig in Rechnung gestellt und kann zu Zeitverzögerungen führen, muss es aber nicht.

Tatsächlich hängt es von den individuellen Verhältnissen im Unternehmen und der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Reglementierten Beauftragten ab, ob der Status des Bekannten Versenders sinnvoll ist oder nicht. Prüfen Sie die Voraussetzungen für das interne Sicherheitsprogramm.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamts unter: www.lba.de

Häufig gestellte Fragen zum Bekannten Versender: www.lba.de