Anschreibeverfahren (früher Zugelassener Ausführer)

Das Anschreibeverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren bei der Abgabe von Zollanmeldungen ohne Gestellung beim Zoll und mit vereinfachten Meldepflichten. Damit ersetzt dieses Verfahren der Sache nach den bis 2016 genutzten zugelassenen Ausführer.

So vereinfacht es die Zollprozeduren und macht Sie unabhängiger von den Öffnungszeiten der Binnenzollämter.

Der Zoll bietet Informationen zum Zugelassenen Ausführer und den Unterschieden der Verfahren. Das Merkblatt des Zolls "Fragenkatalog zur Selbstbewertung" enthält Ausfüllhinweise zum Selbstbewertungsfragebogen für vereinfachte Verfahren, vor allem für den Zugelassenen Ausführer.


Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Zolls.