Erleichterter Zugang zur Grundsicherung verlängert!

  • Die Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sicherung des Lebensunterhalts - Aufstockung gemäß Grundsicherung (ALG II)

Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.

Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und 65 Jahren bzw. Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Grundsicherung umfasst zunächst einmal einen Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 432 Euro. Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro. Außerdem hängt der Regelbedarf davon ab, ob zum Beispiel noch ein (hilfebedürftiger) Partner mit im Haushalt lebt. Außerdem können die Mietkosten (Nettomiete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen werden.

Antragsunterlagen und Informationen finden Sie hier.


Quelle: Arbeitsagentur;https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung