Immobilienpolitische Positionen zum Erbbaurecht und Milieuschutz - Ihre Meinung ist uns wichtig!

Beteiligung im Zeitraum 07.06. - 20.06.2021

Beteiligungsverfahren am 20. Juni 2021 abgeschlossen

Bis zum 20. Juni 2021 konnten Sie uns über diese Plattform Ihre Meinung zu den Positionen "Erbaurecht" und "Milieuschutz" der IHK Bonn/Rhein-Sieg mitteilen. Die IHK-Vollversammlung hat am 30. Juni 2021 über das Papier beschlossen.

Die politischen und planerischen Rahmenbedingen für die Immobilienwirtschaft in Bonn/Rhein-Sieg weisen Defizite auf, die die Region beseitigen muss. Hierdurch kann eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Immobilienmarktes gesichert werden. Die IHK-Vollversammlung hat am 17. November 2020 hierzu immobilienpolitische Positionen beschlossen. Die vorliegenden immobilienpolitischen Positionen stellen den Status quo dar, benennen die Defizite und beinhalten auch Zielvorstellungen, die aus Sicht der Wirtschaft den Immobilien­sektor stärken werden.

Bedingt durch das Ergebnis der Kommunalwahl ist eine Ergänzung dieser Positionen notwendig geworden. So hat es sich die neue Bonner Ratskoalition zum Ziel gesetzt, künftig kommunale Grundstücke nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch eine Nutzung nach Erbbaurecht zu ermöglichen. Zudem wird eine Milieuschutzsatzung für einzelne Stadtteile angestrebt, sodass hier die Sanierungs- und Umbaumöglichkeiten der Eigentümer mit zusätzlichen Restriktionen belegt werden.

In Rücksprache mit dem Immobilienausschuss der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg wurden daher folgende Positionen erstellt:

Milieuschutz verringert die Investitionsbereitschaft: Die Einführung einer sozialen Erhaltungssatzung führt zu Verwaltungsmehraufwand und schafft zusätzliche Restriktionen. Die Milieuschutzsatzung ist eine investitionshemmende Maßnahme gegenüber substanziellen und energetischen Sanierungen und stellt einen weiteren Eingriff in das Eigentum dar, der von der IHK Bonn/Rhein-Sieg abgelehnt wird. Mithin könnte sich die Bausubstanz verschlechtern.

Alternativen zum Erbbaurecht weiterhin nutzen: Die Zuführung städtischer Grundstücke ausschließlich über die Nutzung als Erbbaurecht führt zu einer stark sinkenden Attraktivität gegenüber Investoren und einer deutlichen Aufwandserhöhung der Vertragsanbahnung. Erbbaurecht belastet den Beleihungswert des Grundstücks bei Kreditaufnahme, führt bereits zu Beginn zu einem deutlich geringeren Investoreninteresse und besonders im letzten Drittel der Vertragslaufzeit zu einer geringeren Investitionsbereitschaft. Daher sollte auch weiterhin der Verkauf von kommunalen Grundstücken möglich sein, da auch mögliche Heimfallkosten zu einer späteren Belastung des kommunalen Haushalts führen könnten.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Beteiligung. So können wir diese Immobilienpolitischen Positionen in Ihrem Sinn vertreten.