Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Die Ziele und Aufgaben der Zollverwaltung haben sich stark verändert. Sicherheitsaspekte stehen zunehmend im Vordergrund. Die Kontrolle des weltweiten Warenverkehrs ist aber schwierig. Aus diesem Grund haben die USA die Customs Trade Partnership against Terrorism (C-TPAT) ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Sicherheit der gesamten internationalen Lieferkette zu erhöhen. Unternehmen können sich in den USA zertifizieren lassen und profitieren dort von geringeren Kontrollen. Die so erlangten Daten helfen, zusammen mit einer Risikoanalyse, verdächtige Container aufzuspüren und gezielt zu kontrollieren. Diese Kontrollen werden teils im Versendungshafen durchgeführt. Beispielsweise sind US-Zöllner in den deutschen Seehäfen Hamburg und Bremerhaven eingesetzt.

In die gleiche Richtung zielte auch die Reform des Zollkodex der Europäischen Union. Bereits mit der EG-Verordnung 648/2005 ist der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt worden.

Seit 2008 können EU Unternehmen den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (engl. Authorised Economic Operator, kurz AEO) beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine natürliche Person, sondern um einen besonderen Status, den ein Unternehmen erlangen kann. Auch beim AEO steht die Sicherheit der internationalen Lieferkette (supply chain) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher im Mittelpunkt. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen sicherheitsrelevanter Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften

Unternehmen, die Inhaber des AEO-Zertifikats sind, gelten als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und können besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Der Status eines AEO ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status ist freiwillig. Jedes Unternehmen muss individuell prüfen, ob es sinnvoll ist, diesen Status anzustreben. Im Kern hängt die Entscheidung von der Art und dem Umfang des Auslandsgeschäfts ab.

Informationen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) des Zolls.