Zeitgleich mit dem Austritt aus der EU wurde ein Freihandelsabkommen mit UK geschlossen, das Handels- und Kooperationsabkommen TCA (Trade and Cooperation Agreement). Es ermöglicht die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen für die Güter, die die ausgehandelten Ursprungsbedingungen erfüllen. Dies gilt sowohl für den Export nach UK als auch den Import aus UK.
Die entsprechenden Bedingungen sind sowohl in der Datenbank des deutschen Zolls unter www.wup.zoll.de als auch in der Datenbank „ROSA“ (Rules of origin Self assessment) https://trade.ec.europa.eu hinterlegt.
Brexit: Britische Regierung aktualisiert „Border Operation Model“
Das Border Operating Model ist ein umfassender Leitfaden für den Import von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien. Zollkontrollen und -formalitäten werden für Einfuhren aus der EU schrittweise eingeführt. Der Leitfaden enthält im Inhaltsverzeichnis Hinweise darauf, welche Passagen ergänzt und aktualisiert wurden. Viele Änderungen waren bereits bekannt gegeben, aber noch nicht im Border Operating Model aufgenommen worden.
Die zweite Stufe des britischen Grenzregimes tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und betrifft Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzenprodukte und Lebensmittel. Ab 1. Januar 2022 sind Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) verpflichtend. Die Möglichkeit einer vereinfachten Einfuhr, mit der Zollanmeldungen für Standardwaren für sechs Monate aufgeschoben werden können, entfällt ab diesem Zeitpunkt. Weitere Informationen finden sie hier.
Benötigte Dokumente bei einem Export oder auch Import können unter dem Reiter „My Trade Assistant“ in der Datenbank „Access2Markets“ der EU nachgeschlagen werden. https://trade.ec.europa.eu/.
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Leitfäden (Guidances) verfasst. Diese Leitfäden sollen Unternehmen bei der Auslegung der neuen Regeln und Anpassung ihrer Prozesse helfen. Die Leitfäden sollen nach Aussage der EU fortlaufend aktualisiert werden. Die Dokumente finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Das Vorgehen bei einem Export kann somit vom Prozess her analog zu dem Handel wie beispielsweise den Ländern Japan oder Kanada erfolgen. Zu beachten ist hier, dass genau wie beim handel mit den zuvor genannten Ländern für deutsche Exporteure die Registrierung zum „REX“ für Warensendungen > 6000 Euro vorzunehmen ist, um unter Nutzung der Zollpräferenzen die Waren verkaufen zu können. Erläuterungen zum REX sind beim Zoll einzusehen: www.zoll.de/REX
Weitere Details zu Besonderheiten im Handel mit UK sind in den rechts im Downloadbereich hinterlegten Merkblättern verschiedener Institutionen aufgeführt.
Unternehmen, die erstmalig außerhalb des EU-Binnenmarktes Geschäfte abwickeln, seien auf den Leitfaden „Einstieg Export“ und „Einstieg Import“ verwiesen.