Aktuelle Meldungen

Brexit: Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023
Die britische Regierung hat am 28.04.2022 die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1.7.2022 sollen die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten. Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung in ihrer Erklärung vom 28.04.2022 mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr. Nähere Informationen.

 

Herbstumfrage der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer

Die Herbstumfrage der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer zeigt, dass die deutsch-britische Wirtschaft – bezogen auf ihre eigenen Aktivitäten – optimistisch in die Zukunft schaut. In Bezug auf die gesamtökonomische Entwicklung im Vereinigten Königreich überwiegt aber eine etwas vorsichtigere Einschätzung, da Sekundäreffekte der Pandemie und des Brexits (logistische Unterbrechungen, Fachkräftemangel und Lieferprobleme) nun stärker zum Tragen kommen. Die derzeit größten Herausforderungen sehen die Unternehmen neuerdings in den Bereichen Logistik, Fachkräftemangel und Lieferengpässe. Handelsbarrieren/Zollformalitäten und Reisebeschränkungen waren bisher die beiden Hauptprobleme, liegen aber nun nur auf Platz 3 und 5. Nichtsdestotrotz benötigen immer noch 34% der Unternehmen weiterhin Hilfe in Zollfragen. 
Quelle und weitere Details: grossbritannien.ahk.de/deutsch-britische-umfrage
 

Brexit: Briten verschärfen Einfuhrvorschriften ab Oktober

Nach dem Austritt aus der EU kommen auf deutsche Unternehmen höhere Anforderungen für ihre Warensendungen nach Großbritannien zu. So müssen ab Oktober  (01.10.21) Lieferungen von tierischen Lebensmitteln gesondert angemeldet werden und Gesundheitszeugnisse für Tiere und tierische Produkte vorgelegt werden. Ab Januar 2022 werden dann auch Pflanzen auf Krankheiten kontrolliert. Die bisher geltende Erleichterung, dass Einfuhranmeldungen auch nachgeholt werden können läuft zum 01.01.2022 aus.

Handel und Dienstleistungen mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1.1.2021 

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich aus dem Binnenmarkt der EU ausgetreten und damit zollrechtlich ein Drittland. Ausgenommen davon ist Nordirland, welches zwar zum Vereinigten Königreich gehört, zollrechtlich aber weiterhin dem EU-Binnenmarkt zugehörig ist. Dementsprechend ist beim Handel oder auch der Erbringung von Dienstleistungen zu differenzieren. Im Folgenden wird allein auf das Vorgehen bei Geschäften mit dem Drittland UK (ohne den Sonderfall Nordirland) eingegangen.

Import/Export

Zeitgleich mit dem Austritt aus der EU wurde ein Freihandelsabkommen mit UK geschlossen, das Handels- und Kooperationsabkommen TCA (Trade and Cooperation Agreement). Es ermöglicht die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen für die Güter, die die ausgehandelten Ursprungsbedingungen erfüllen. Dies gilt sowohl für den Export nach UK als auch den Import aus UK. 

Die entsprechenden Bedingungen sind sowohl in der Datenbank des deutschen Zolls unter www.wup.zoll.de als auch in der Datenbank „ROSA“ (Rules of origin Self assessment) https://trade.ec.europa.eu hinterlegt.

 

Benötigte Dokumente bei einem Export oder auch Import können unter dem Reiter „My Trade Assistant“ in der Datenbank „Access2Markets“ der EU nachgeschlagen werden. https://trade.ec.europa.eu/.

 

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Leitfäden (Guidances) verfasst. Diese Leitfäden sollen Unternehmen bei der Auslegung der neuen Regeln und Anpassung ihrer Prozesse helfen. Die Leitfäden sollen nach Aussage der EU fortlaufend aktualisiert werden. Die Dokumente finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
 

Das Vorgehen bei einem Export kann somit vom Prozess her analog zu dem Handel wie beispielsweise den Ländern Japan oder Kanada erfolgen. Zu beachten ist hier, dass genau wie beim handel mit den zuvor genannten Ländern für deutsche Exporteure die Registrierung zum „REX“ für Warensendungen > 6000 Euro vorzunehmen ist, um unter Nutzung der Zollpräferenzen die Waren verkaufen zu können. Erläuterungen zum REX sind beim Zoll einzusehen: www.zoll.de/REX

Weitere Details zu Besonderheiten im Handel mit UK sind in den rechts im Downloadbereich hinterlegten Merkblättern verschiedener Institutionen aufgeführt. 

Unternehmen, die erstmalig außerhalb des EU-Binnenmarktes Geschäfte abwickeln, seien auf den Leitfaden „Einstieg Export“ und „Einstieg Import“ verwiesen.

Dienstleistungen

Wer Dienstleistungen in UK, also vor Ort, erbringen möchte, benötigt zuvor eine Genehmigung. Im Artikel SERVIN 4.4 des Abkommens sind die Bestimmungen für „vertraglich geschuldete Dienstleistungen“ (contractual service provider) und „selbständig tätige Dienstleister“ (independent professionals) geregelt. Es soll keine Diskriminierung ausländischer Dienstleister geben. Allerdings sind diese Rechte nur im Rahmen konkreter Regelungen für bestimmte Branchen und Aktivitäten gewährleistet – und hier gibt es erhebliche Einschränkungen.

Auf Basis einer Positivliste werden Branchen und Sektoren genannt, in denen Dienstleistungen angeboten werden können. Ist die entsprechende Tätigkeit nicht aufgeführt, kann man in dem Segment nicht aktiv werden. Die Positivliste unterliegt ihrerseits jedoch zahlreichen Einschränkungen, den so genannten „reservations“. Die Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung ist somit von vornherein kaum garantiert.

Quelle: GTAI; kompletter Artikel: s. im Downloadbereich.

 

Reisen und Visa

Die zum 01. Dezember 2020 in Kraft getretenen britischen Immigration Rules weichen von den Regelungen in dem Handelsabkommen ab. Die Liste der erlaubten Tätigkeiten ist in den Immigration Rules enger gefasst als in der Positivliste. Rein rechtlich sollten sich Unternehmen auf die Ausführungen in dem Handelsabkommen berufen dürfen. Es ist jedoch fraglich, wie die Einreise in der Praxis und auch im Rahmen einer Überprüfung aktuell beurteilt wird. Sämtliche Publikationen der britischen Regierung verweisen in diesem Bereich nach wie vor auf die Immigration Rules.

Weitere Ausführungen s. Merkblatt „Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich“.

Die britische Regierung hat Informationen für die Einreise und Einwanderung ins Vereinte Königreich veröffentlicht. 
Der Leitfaden Guide for EEA business travellers möchte Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.