Digitales COVID-Zertifikat der EU

Das EU-Parlament hat am 9. Juni der Einführung eines europaweiten digitalen Corona-Schutznachweises (sog. digitales COVID-Zertifikat der EU) zugestimmt und die hierzu vorgeschlagene Verordnung der EU-Kommission angenommen. Die Zertifikate bescheinigen, dass Personen geimpft bzw. getestet wurden oder Antikörper von einer früheren Infektion haben. Ab dem 1. Juli gilt die Verordnung für alle Mitgliedstaaten unmittelbar, zunächst befristet für 12 Monate. Den Text der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat finden Unternehmen hier.

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