Österreich: Änderungen bei der Entsendungsmeldung

Die Novelle des österreichischen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bringt diverse Erleichterungen für einige ausländische Dienstleister. Die Liste der Ausnahmen von der Meldepflicht wurde erweitert. Besonders praxisrelevant für deutsche Unternehmen sind die Ausnahmen in § 1 Absatz 8 Nr. 1 (Güter- oder Personenbeförderung im Transit) sowie Nr. 5 (Lieferung / Abholung von Waren) und Nr. 6 (Tätigkeiten der Inbetriebnahme gelieferter Ware mit geringem Zeitaufwand, wenn durch Arbeitskräfte des Verkäufers oder Vermieters ausgeführt) sein. Weitere Informationen