der Gesundheit der anderen Prüflinge vorrangig sei und das die von Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten prüfungsrechtlichen Interessen des Jurastudenten dahinter zurücktreten müssten. Die Uni Köln beziehe
Sicherheitsupdates wartet, desto länger ist man nicht oder nur unzureichend gegenüber Cyberangriffen geschützt“, beschreibt Heiko Oberlies, ITK-Referent der IHK Bonn/Rhein-Sieg, das Problem. Um die Gefahr zu
werden. 3. Geistiges Eigentum Daten, mit denen die KI gefüttert wurde, können urheberrechtlich geschützt sein – zum Beispiel Textbausteine, Begriffe oder Bilder. Dadurch stellt der KI-generierte Output