(Paletten, Kisten, Stauholz u.a.) behandelt sein müssen, damit sie dauerhaft vor Schädlingsbefall geschützt sind (Begasung (nicht in Deutschland), Hitzebehandlung). Auch beim Import von Holzverpackungen in
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insbesondere im Agrar- und Textilbereich. Besondere Verbote und Beschränkungen bestehen z.B. bei geschützten Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus. Als Genehmigungsbehörden sind für den Agrarbereich
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für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn. Die Ausfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Nähere Informationen hierzu erhal-
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Wirtschaft ein und achtet insbesondere bei Einzelhandels- vorhaben darauf, dass die Innenstädte geschützt werden und den Betrieben zugleich Entwicklungsspielräume geboten werden. Auch in zahlreichen Gesprächen
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