Fast-Track-Verfahren AHK Cina

Charterflüge von Frankfurt nach Qingdao

Die Deutsche Außenhandelskammer in China (AHK) unterstützt Unternehmen auch in diesen schwierigen Zeiten bei ihren Wirtschaftsbeziehungen mit China. Eine besondere Herausforderung ist zurzeit die Einreise von Mitarbeitern.
 
Im Rahmen der im April 2021 stattgefundenen Regierungskonsultationen zwischen China und Deutschland wurde ein Konsens zur Wiederaufnahme des sogenannten Fast-Track-Verfahrens erzielt. Die AHK in China und die Deutsche Botschaft in Peking haben mit dem chinesischen Außenministerium ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Fast-Track für die Erteilung von PU-Einladungen und die Durchführung von Charterflügen vereinbart.
 
Eine Einreise für deutsche Staatsangehörige ist aktuell nur mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung möglich. Neue Visa werden nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt. Für das Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Passagiere, müssen negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse vorlegen. Bei Ankunft in China werden alle Reisenden auf COVID-19 getestet und für mindestens zwei Wochen auf eigene Kosten in einem ausgewählten Quarantänehotel untergebracht.
 
Um bei der Einreise und der Quarantäne der oben genannten Personengruppen zu unterstützen, organisiert die AHK China von Juli bis September Charterflüge von Frankfurt nach Qingdao. Dabei steht die AHK in engem Kontakt mit den chinesischen Behörden, um eine sichere und möglichst reibungslose Reise von Deutschland nach China sicherzustellen.
 
Ausführliche Informationen zu dem Angebot der AHK in China erhalten Sie im Downloadbereich.