einer Benachteiligung des Vertragspartners einher, der sich auf die Vertragsbedingungen einlässt. Geschützt wird der Vertragspartner daher durch die besonderen AGB-Vorschriften in den §§ 305 ff. BGB. Insbesondere
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die Unterrichtung nach dem Übergang erfolgt. Der Arbeitnehmer soll vor übereilten Entscheidungen geschützt werden, denn der Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses kann für den Arbeitnehmer
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Fall, da hier der Kunde / die Kundin vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden soll. Darüber hinaus gibt es nur dann ein Recht auf Rückgabe der Kaufsache bei Nichtgefallen
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Missstand in Unternehmen oder Behörden melden, umfangreich geschützt werden. Anwendungsbereich Der persönliche Anwendungsbereich ist weit gefasst. Geschützt sind unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende, Tar [...] Praktikanten, Freiwillige, aber auch Richter, Berufssoldaten, externe Auftragnehmer und Lieferanten. Gesc…
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international markenrechtlichen Schutz. Folge dieses Schutzes ist, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Marken werben wollen, eine Erlaubnis der UEFA benötigen beziehungsweise bei der UEFA [...] Embleme der UEFA beziehungsweise Dritter ohne entsprechende Lizenz zu verwenden wie beispielsweise: Geschützte…
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